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An folgendem Rechenbeispiel möchten wir erläutern, wieviel ein Heimplatz in unserer Seniorenwohnanlage in der Pflegestufe I kostet:

Tagessatz

 Kosten pro Monat (31 Tage)

Pflegekosten (Stufe I)

44,66 €

Unterkunft 

16,14 €

Verpflegung     12,43 €
Investitionskosten

22,50 €

Heimkosten

95,73 €

2.967,63 €

abzgl. Zuschuß der Pflegekasse (Stufe I)

1.023,00 €

abzgl. Pflegewohngeld (siehe Erläuterung!)

684,45 €

Eigenanteil

1.260,18 €

Die Heimkosten aller Pflegestufen können Sie der folgenden Kostenübersicht entnehmen:

AdZ QM B2 12 Heimunterbringungskosten 01.01.2011 Rev3.doc

 

Erläuterung:

 

Die vollstationären Pflegeleistungen der Pflegekassen richten sich nach der Pflegestufe. Folgende Zuschüsse werden gewährt:

 

Pflegestufe

Leistungen der Pflegekassen

 

I

1.023.-  Euro

 

II

1.279.-  Euro

 

III

1.510.-  Euro

 

III +

1.825.-  Euro

 


 

Pflegewohngeld

 

 

Jeder Heimbewohner hat zunächst Anspruch auf  Pflegewohngeld.

 

Zum 01.08.2003 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegewohngeldgesetzes in Kraft getreten.

 

Das novellierte Landespflegegesetz sieht in § 12 Abs. 3 auch den Vermögenseinsatz bei der Ermittlung eines Pflegewohngeldanspruches vor. Pflegewohngeld wird danach nur noch gewährt, sofern die kleineren Barbeträge und sonstigen Geldwerte des Heimbewohners/ der Heimbewohnerin und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten einen Betrag in Höhe von 10.000.- Euro nicht übersteigen. Für das übrige Vermögen gelten die Bestimmungen des BSHG entsprechend.

 

Bei Bewilligung des Pflegewohngeldes beträgt dieses ab dem 01.01.2011

 

maximal 684,45 Euro monatlich.